Hütten- und Arbeitsdienstregelung
Wir alle wollen in der Pause oder nach dem
Übungsbetrieb das Vereinsheim nutzen.
Sei es um eine kurze Besprechung abzuhalten, gemütlich zusammen zu sitzen oder
um Kaffee, Kuchen, Bier usw. zu genießen.
Hüttendienstregelung
Im
November eines Jahres liegt der Hüttendienstplan für das folgende Jahr im
Vereinsheim aus. Jeder aktive Hundeführer und alle Ausschussmitglieder haben
während dieser Zeit die Möglichkeit sich zum Hüttendienst für das folgende Jahr
einzutragen. Wer sich bis Ende November nicht eingetragen hat, wird von der
Vereinsleitung eingetragen. Es wird hierbei in alphabetischer Reihenfolge über
die Jahre hinweg vorgegangen. Durch Tausch oder Ersatz wird der Pflicht
ebenfalls genüge getan. In jedem Fall muß dies vorher vom Hüttenwart bestätigt
werden.
Arbeitsdienstregelung
Jedes
aktive Mitglied und alle Ausschussmitglieder müssen mindestens einen
Arbeitsdienst pro Kalenderjahr leisten.
Wer
dieser Verpflichtung nicht nachkommt, hat ersatzweise 50.- Euro an den Verein zu
leisten.
Geislingen, den 15.10.2007 Die
Vereinsleitung