Hütten- und Arbeitsdienstregelung

Wir alle wollen in der Pause oder nach dem Übungsbetrieb das Vereinsheim nutzen.
Sei es um eine kurze Besprechung abzuhalten, gemütlich zusammen zu sitzen oder um Kaffee, Kuchen, Bier usw. zu genießen.

Hüttendienstregelung
Im November eines Jahres liegt der Hüttendienstplan für das folgende Jahr im Vereinsheim aus. Jeder aktive Hundeführer und alle Ausschussmitglieder haben während dieser Zeit die Möglichkeit sich zum Hüttendienst für das folgende Jahr einzutragen. Wer sich bis Ende November nicht eingetragen hat, wird von der Vereinsleitung eingetragen. Es wird hierbei in alphabetischer Reihenfolge über die Jahre hinweg vorgegangen. Durch Tausch oder Ersatz wird der Pflicht ebenfalls genüge getan. In jedem Fall muß dies vorher vom Hüttenwart bestätigt werden.
 

Arbeitsdienstregelung
Jedes aktive Mitglied und alle Ausschussmitglieder müssen mindestens einen Arbeitsdienst pro Kalenderjahr leisten.

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, hat ersatzweise 50.- Euro an den Verein zu leisten.
 

Geislingen, den 15.10.2007                                   Die Vereinsleitung